Praxisinfo

HONORAR-REGELUNG

und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen übernehmen die gesetzlichen & privaten Pflegekassen bei Vorliegen eines Pflegegrades die Kosten der Beratung. Dafür stehen Ihnen im Kalenderjahr 1500€ zur Verfügung.
In der Regel rechne ich selbst, nachdem Sie Ihr Einverständnis erteilt haben, mit den Krankenkassen ab.
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt unterstütze ich Sie bei der Antragstellung, die Kosten werden rückwirkend übernommen.

hängt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse von der Dauer der stationären Unterbringung ab, sprechen Sie mich hierzu an. Weitere Einzelheiten erläutere ich gerne auf Anfrage.

sind die Kosten privat zu tragen, ggf. können sie bei der Einkommenssteuer mindernd berücksichtigt werden.

und einem anerkannten Pflegegrad kommt es auf die Art der Unterstützungsleistung an, ob die Kosten von den Pflegekassen übernommen werden oder privat in Rechnung gestellt werden. Weitere Einzelheiten erläutere ich gerne auf Anfrage.

HAUSBESUCHE
Es gehört zu meinem Konzept, dass ich BERATUNG außerhalb des häuslichen Umfeldes in meinem Praxisraum anbiete, da dort ein ungestörter Freiraum möglich ist - in Einzelfällen sind auch Hausbesuche möglich. Sprechen Sie mich gerne an.

HINWEISE FüR MENSCHEN MIT GEHBEHINDERUNGEN
Die Räume sind ebenerdig ohne Stufen erreichbar. Sanitäre Anlagen sind innerhalb der Praxis ebenso barrierefrei.
Die barrierefreie Haltestelle der Linie 66 "Königswinter Denkmal" ist in wenigen Minuten zu Fuß oder mit dem Rollstuhl erreichbar.